Noch bis zum 05. April 2022 können deutsche Hochschulen und Forschungsinstitute Fördermittel beantragen, um geflohenen Wissenschaftler:innen aus der Ukraine die Fortsetzung ihrer Arbeit zu ermöglichen. Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Stiftung das Förderbudget dafür auf 7,5 Mio. Euro aufgestockt.