Antivirale Wirkstoffentwicklung: Neue Ausschreibung
Im August 2020 startete das Förderangebot "Virale Zoonosen - Innovative Ansätze in der Wirkstoffentwicklung" als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie. Förderreferent Dr. Pavel Dutow erklärt im Interview, wie das Förderangebot weiterentwickelt wurde und worauf es bei der Antragstellung ankommt.
Herr Dutow, wie ist die erste Ausschreibungsrunde von "Virale Zoonosen" gelaufen?
Die Stiftung hat in der ersten Runde zwölf Projekte mit rund 6,7 Millionen Euro gefördert, diese äußerst vielversprechenden Translationsvorhaben werden aktuell umgesetzt. Wir sind insgesamt sehr zufrieden: Zum Stichtag sind 37 Anträge eingegangen; das entspricht einer Erfolgsquote von rund 33 %!
Inhaltlich spiegeln die geförderten Themen die damalige und heutige aktuelle Dringlichkeit wider, Wirkstoffe vor allem gegen das SARS-CoV2 zu entwickeln, denn zehn der geförderten Projekte wählten das Coronavirus als Therapieziel. Wir reagieren jedoch auf die aktuelle Situation und haben die Förderinitiative nun angepasst.
Welche Modifikationen gibt es in der neuen Ausschreibung?
Die Pandemie ist zwar noch nicht überwunden, mittlerweile hat sich das Blatt jedoch gewendet: Die Medizin verfügt über effektive Impfstoffe und die Wirkstoffentwicklung gegen das Coronavirus wird breit betrieben. Wir haben daher den Fokus des Förderangebots verschoben: Zusätzlich zu pandemischen Zoonosen werden bei der kommenden Ausschreibung auch andere vernachlässigte und wenig beforschte, nicht zoonotische virale Erreger im Fokus stehen. Aus diesem Grund haben wir auch der Titel angepasst: "Innovative Ansätze in der antiviralen Wirkstoffentwicklung". Neu ist auch, dass die Projekte internationale Kooperationspartner:innen einbinden können. Und schließlich haben wir die maximale Fördersumme auf 700.000 Euro pro Vorhaben angehoben. Die Möglichkeit für erfolgversprechende Vorhaben, einen Antrag für eine zweite Projektphase zu stellen, bleibt weiterhin bestehen.
Was hat Sie bewogen, die Initiative anzupassen?
Wir beobachten natürlich die Forschungs- und Förderlandschaft in der antiviralen Wirkstoffentwicklung und stellen fest, dass die Fördermöglichkeiten für die Corona-Forschung mittlerweile sehr vielfältig sind. Wir agieren impulsgebend, deshalb verlagern wir den Schwerpunkt jetzt auf andere Viren, denn im internationalen Vergleich gibt es dafür hierzulande eindeutigen Aufholbedarf. Wir meinen darüber hinaus, dass die antivirale Wirkstoffforschung in Deutschland von internationalen Kooperationen profitieren kann und dass wir den Forschenden einen größeren finanziellen Spielraum einräumen müssen, denn translationale Forschung ist teuer.
Bis wann müssen die Anträge auf Förderung in der neuen Runde bei der Stiftung eingegangen sein?
Der Stichtag für die nächste Ausschreibung ist am 17. Februar 2022. Wir rechnen damit, dass die Förderentscheidungen noch im Sommer 2022 kommuniziert werden können.
Worauf sollten Wissenschaftler:innen achten, wenn Sie einen Antrag einreichen wollen?
Der Kern der Förderinitiative ist das Zusammenspiel zwischen akademischen Arbeitsgruppen und einem Unternehmen mit dem langfristigen Ziel, gemeinsam ein antivirales Medikament zu entwickeln. Wir fördern innovative translationsorientierte Vorhaben in der Anfangsphase und benötigen daher ein Unterstützungsschreiben eines Biotech- oder Pharmaunternehmens, welches ein Interesse an gemeinsamer Forschung und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit belegt. Die Stiftung erwartet, dass die akademischen Projektmitarbeiter:innen die Möglichkeit erhalten, hinter die Kulissen der Unternehmensforschung zu schauen, z. B. durch Laborpraktika, Forschungsaufenthalte, Vernetzung und regelmäßigen Kontakt mit Forschenden des Unternehmens. Die praktische Verwertbarkeit der Ergebnisse und eine Translationsperspektive sollten von Anfang an berücksichtigt werden. Damit fokussieren wir auf das übergeordnete Ziel dieser Förderinitiative: Die Stärkung einer vielfältigen und translationsorientierten Virologie und Arzneimittelforschung an den Universitäten in Deutschland.