36 Mio. Euro Förderung aus dem "Vorab" für niedersächsische Hochschulen
Das Kuratorium der VolkswagenStiftung hat in seiner Novembersitzung die Vergabe von 36,3 Mio. Euro an wissenschaftliche Einrichtungen in Niedersachsen beschlossen – basierend auf dem Vorschlag des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.
Mit etwas mehr als der Hälfte der nun bewilligten Mittel – rund 18,6 Mio. Euro – werden neue Vorhaben angestoßen. Die andere Hälfte – rund 17,7 Mio. Euro – gehen an bereits laufende Projekte. Für neue Vorhaben fließen in die Strukturlinie "Forschungsverbünde und -schwerpunkte" ca. 10,9 Mio. Euro. Eines davon ist an der Universität Oldenburg, der Leibniz Universität Hannover sowie der Technischen Universität Brauschweig angesiedelt und befasst sich mit einem optimierten Schutz der niedersächsischen Küste (Details dazu s. u.). Für die Linie "Neue Forschungsgebiete" stehen 500.000 Euro an Mitteln bereit, die in ein neues Präzisionsmedizin-Projekt in Oldenburg gehen (Details dazu s. u.). Weitere ca. 15 Mio. Euro gehen an bereits laufende Vorhaben.
Darüber hinaus stehen für "Programme und Ausschreibungen" neue Mittel bereit, aktuell 5,5 Mio. Euro, die unter anderem in die Ausschreibungen "Innovationslabore für Wasserstofftechnologien" sowie "Durchbrüche – Förderprogramm für Wissenschaft und Wirtschaft" fließen (Details zu beiden s. u.). Weitere 2,3 Mio. Euro gehen in bereits laufende Ausschreibungen. In die Strukturlinie "Holen & Halten", die dazu dient, exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach Niedersachsen zu holen oder sie im Land zu halten, fließen ca. 1,7 Mio. Euro – für zwei Berufungsverhandlungen an der Universitätsmedizin Göttingen sowie eine weitere an der Universität Göttingen. Mit diesem zweiten Verwendungsvorschlag des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur summiert sich die Gesamtfördersumme aus dem Niedersächsischen Vorab der VolkswagenStiftung in 2019 auf gut 147 Mio. Euro.
Kurzbeschreibung von vier ausgewählten Bewilligungen:
Forschungsverbund "Gute Küste Niedersachsen – Reallabore für einen ökosystemstärkenden Küstenschutz an der niedersächsischen Küste" (2,5 Mio. Euro)
Küstenschutz kann nicht nur im Labor stattfinden, sondern muss unter möglichst realen Bedingungen und unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren des komplexen Ökosystems Küste beforscht werden. Daher haben die Universität Oldenburg, die Leibniz Universität Hannover sowie die Technische Universität Braunschweig einen ökosystembasierten, integrativen und multifunktionalen Ansatz für ihr Projekt gewählt. Dazu wollen sie Reallabore entwickeln, die die Wechselwirkungen von schutzschaffenden Infrastrukturen und Ökosystemen im Lebensraum Küste abbilden können. Darin sollen neue Nutzungs- und Managementkonzepte im Küstenschutz entstehen, die explizit das Ökosystem stärken. Darüber hinaus will das Forschungskonsortium Kenntnisse und Bedürfnisse der zuständigen Landesbetriebe und der küstennah lebenden Bevölkerung sowie weitere wissenschaftliche Projektpartnerinnen und Projektpartner in seinen integrativen Ansatz einbeziehen.
Forschungsprojekt: "Translationsforschung zur Entwicklung und Etablierung audiologischer Präzisionsmedizin für die Praxis der Hörhilfenversorgung" (500.000 Euro)
Um Hörgerätediagnostik sowie Hörhilfenentwicklung weiter voran zu bringen gilt es, wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung in die klinische und industrielle Praxis zu überführen. Dieses Ziel verfolgt das Oldenburger Kompetenzzentrum für Hörgeräte HörTech, das dazu die Erkenntnisse der Grundlagenforschung des Exzellenzclusters Hearing4All für seine eigene Translationsforschung nutzen will. Im Rahmen des Projekts wollen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler organisatorische Strukturen weiterentwickeln und neue Patientenberatungsleistungen etablieren.
Ausschreibung: "Innovationslabore für Wasserstofftechnologien" (500.000 Euro verfügbar)
Um den Klimaschutz zu unterstützen, sind effiziente und praxistaugliche Konzepte zum Erzeugen von Energie aus erneuerbaren Quellen notwendig. Der Einsatz von sog. "grünem Wasserstoff" bietet die Möglichkeit, in Technologien Anwendung zu finden, die den CO2-Ausstoß reduzieren, die Wärmeversorgung optimieren und den Verkehr klimaschonend gestalten. Mit der Ausschreibung sollen Forschungs- und Innovationsverbünde unterstützt werden, die einen Beitrag zur (Weiter-)Entwicklung von Wasserstofftechnologien sowie zu deren Marktdurchdringung leisten. Anwendungsorientiert Verbünde, die mit der Praxis kooperieren, können in der zweistufigen Ausschreibung Mittel in Höhe von ca. 100.000 Euro für einen Ideenwettbewerb einwerben. Nach der Konzeptphase, die ersten Vorarbeiten sowie der Vernetzung dienen soll, können in einem zweiten Schritt Forschungs- und Transferkonzepte eingereicht werden, für die ca. 2 Mio. Euro über drei Jahre zur Verfügung stehen werden. Details zur Ausschreibung finden sich in Kürze auf der Website des MWK.
Ausschreibung: "Durchbrüche – Förderprogramm für Wissenschaft und Wirtschaft" (4 Mio. Euro verfügbar)
Große gesellschaftliche und technische Herausforderungen lassen sich nur lösen, wenn die Forschungsergebnisse aus der Wissenschaft, die ein Innovationspotenzial bergen, als solche erkannt und genutzt werden. Die Ausschreibung dient dazu, Erkenntnisse aus Grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung, die sich für marktfähige Produkte nutzen lassen, zu identifizieren und in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen weiterzuentwickeln. Daraus sollen zum einen neue zukunftsrelevante Forschungsfragen entstehen. Zum anderen sollen aus den Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft neue Produkte entstehen, die eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bestehenden technischen Status Quo oder eine marktverändernde Wirkung aufweisen. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 1 Mio. Euro über maximal zwei Jahre, wobei die Finanzierung zu gleichen Teilen aus dem öffentlichen und privaten Bereich erfolgen muss. Unternehmen können aus den Programmmitteln nicht gefördert werden. Details zur Ausschreibung finden sich in Kürze auf der Website des MWK.
Niedersächsisches Vorab
Nach § 8 Abs. 2 der Satzung der VolkswagenStiftung setzt sich das "Vorab" aus drei Teilen zusammen: Es umfasst zum einen den Gegenwert der jährlichen Dividende auf nominal 77,3 Mio. Euro VW-Aktien, der der VolkswagenStiftung aus der Beteiligung des Landes Niedersachsen an der Volkswagen Aktiengesellschaft zusteht, ferner den Ertrag aus der Anlage von 35,8 Mio. Euro aus einem Vertrag mit dem Land Niedersachsen von 1987 sowie zehn Prozent der übrigen zur Verfügung stehenden Fördermittel.