227 Mio. Euro: Rekordsumme für die Wissenschaft
Im Berichtsjahr 2015 hat die VolkswagenStiftung mit rund 227 Mio. Euro noch einmal knapp 40 Millionen Euro mehr bereitgestellt als 2014.
2015 stellt in Zahlen das fünfte Rekordjahr in Folge für Deutschlands größte private wissenschaftsfördernde Stiftung dar: 227,1 Millionen Euro hat die VolkswagenStiftung in 2015 bewilligt, um herausragende Wissenschaftler(innen) und deren Vorhaben in Forschung und Lehre zu fördern. Der Betrag verteilt sich auf "Allgemeine Fördermittel" mit 69,2 Mio. Euro, auf stiftungseigene Veranstaltungen mit 3,9 Mio. Euro sowie auf das "Niedersächsische Vorab" mit 154,0 Mio. Euro. Die "Allgemeinen Fördermittel" wurden im Jahr 2015 für 357 Anträge und damit 20 Prozent aller Einreichungen bewilligt. Im Vorjahr waren es 341 positiv beschiedene Anträge, eine Quote von 23,3 Prozent. Der Wert erklärt sich unter anderem über die hohe Anzahl von jeweils rund 400 Kurzanträgen in den beiden Förderinitiativen "Experiment!" und "Originalitätsverdacht?", aus denen je knapp 20 Bewilligungen resultierten. Die Fachgebietsaufteilung der bewilligten Projekte zeigt rund 48 Prozent in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, gut 26 Prozent in den Naturwissenschaften einschließlich der Mathematik sowie knapp 12 Prozent in den Biowissenschaften inklusive der Medizin. Darüber hinaus fanden im Tagungszentrum Schloss Herrenhausen in 2015 an 117 Tagen insgesamt 97 Veranstaltungen der Stiftung statt.
Hintergrund VolkswagenStiftung
Mit inzwischen 2,9 Milliarden Euro Stiftungskapital und einem Anspruch auf die Dividende von rund 30 Millionen zählt die VolkswagenStiftung zu den größten Stiftungen in Europa und ist die größte private wissenschaftsfördernde Stiftung in Deutschland. Der vollständige Jahresbericht der VolkswagenStiftung ist unter "Jahresbericht 2015" einzusehen. Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie unter "Die VolkswagenStiftung". Detaillierte Informationen über das Förderjahr 2015 mit allen Zahlen und Fakten finden Sie auch in der Pressemitteilung vom 27. Juni 2016.