Chancengleichheitsmittel
Für Ausschreibungen mit Stichtag nach dem 01. Januar 2025 können Wissenschaftler:innen, die einen Förderantrag stellen, Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit beantragen. Dabei kann es sich beispielsweise um Kinderbetreuung, Unterstützung bei körperlichen Beeinträchtigungen, Sensibilisierungsworkshops oder Coachingangebote handeln.
Die Stiftung unterstützt Chancengleichheit und Diversität im Wissenschaftssystem und ermöglicht daher die Beantragung von sogenannten Chancengleichheitsmitteln im Rahmen der regulären Antragstellung. Chancengleichheitsmittel sind Gelder für Maßnahmen, die dem Ausgleich von Nachteilen auf individueller Ebene dienen und/oder auf eine Stärkung von Diversität im Wissenschaftssystem allgemein abzielen.
Antragsverfahren
Chancengleichheitsmittel können für Ausschreibungen mit Stichtag nach dem 01. Januar 2025 als Pauschale im Rahmen einer regulären Antragstellung beantragt werden, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Bewilligte Mittel können im Projektverlauf flexibel und bedarfsorientiert für unterschiedliche Maßnahmen eingesetzt werden. Mögliche Maßnahmen richten sich nach dem Bedarf in den Projekten und reichen von Kinderbetreuung über technische Hilfsmittel bei körperlichen Beeinträchtigungen bis zum Aufbau von Mentoring-Programmen.
Detaillierte Informationen finden Sie im Infoblatt Chancengleichheitsmittel. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Template Chancengleichheitsmittel (DOCX, 70 KB).
Antragsvorlage
Kontakt
Ansprechpartner:innen zu den Chancengleichheitsmitteln finden Sie auf den Merkblättern Ihrer Initiative.
Für allgemeine Anfragen zu Chancengleichheit und Diversität wenden Sie sich bitte an Dr. Nora Kottmann unter kottmann@volkswagenstiftung.de oder Dr. Tobias Schönwitz-Palm unter schoenwitz@volkswagenstiftung.de.
Bitte beachten: Chancengleichheitsmittel werden ausschließlich im Rahmen von durch die VolkswagenStiftung geförderten Forschungsprojekten vergeben. Wir bitten Sie daher, von Anfragen ohne Bezug zu einer derartigen Projektförderung durch die Stiftung abzusehen.